Datum:
Veröffentlicht: 19.8.22
Von:
Marion Hartmann
Die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro soll Menschen entlasten, denen Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. In vielen Fällen zahlt der Arbeitgeber die EPP aus.
Auch Personen, die ausschließlich steuerfreien Arbeitslohn beziehen, erhalten die EPP. Das betrifft z.B. Zahlungen im Rahmen des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrags und bei ehrenamtlichen Betreuer_innen mit Aufwandentschädigungen nach § 1835a BGB.
Antworten auf eine ganze Reihe von FAQ (häufig gestellte Fragen) zur EPP finden Sie auf der Webseite der Bundesfinanzministeriums unter https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html.