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Digitale Versammlungen von Vereinen ab Herbst 2022

digitale Mitgliederversammlung
Datum:
Veröffentlicht: 1.7.22
Von:
Marion Hartmann
Voraussichtlich auch nach dem 1. September 2022 ohne Satzungsänderung möglich

Bis zum 30. August 2022 gelten Sonderregelungen, die die Folgen der COVID-19-Pandemie abmildern sollen.
Sie betrafen z.B. die Durchführung von digitalen Versammlungen in Vereinen, auch wenn dieses nicht in der Satzung vorgesehen waren.

In einem Beitrag auf der Webseite des "Haus des Stiftens" erklärt Rechtsanwältin Dr. Marietta Birner, dass einige Regelungen voraussichtlich länger gelten werden, welche dies sind und was außerdem beachtet werden sollte.

Hier geht es zum Beitrag: https://www.hausdesstiftens.org/digitale-versammlung-in-verein-und-stiftung/