Datum:
Veröffentlicht: 1.7.22
Von:
Marion Hartmann
Bis zum 30. August 2022 gelten Sonderregelungen, die die Folgen der COVID-19-Pandemie abmildern sollen.
Sie betrafen z.B. die Durchführung von digitalen Versammlungen in Vereinen, auch wenn dieses nicht in der Satzung vorgesehen waren.
In einem Beitrag auf der Webseite des "Haus des Stiftens" erklärt Rechtsanwältin Dr. Marietta Birner, dass einige Regelungen voraussichtlich länger gelten werden, welche dies sind und was außerdem beachtet werden sollte.
Hier geht es zum Beitrag: https://www.hausdesstiftens.org/digitale-versammlung-in-verein-und-stiftung/