Datum:
Veröffentlicht: 12.12.24
Von:
Marion Hartmann
Zum 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft: Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die neue Plicht gilt zunächst jedoch nur
Ausgenommen sind außerdem Kleinbetrags-Rechnungen unter 250 Euro.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://digital-vereint.de/aktuelles/e-rechnung-im-verein-auf-dem-weg-in-die-digitale-zukunft/