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E-Rechnungspflicht: Was müssen Vereine beachten?

Recht im Ehrenamt
Datum:
Veröffentlicht: 12.12.24
Von:
Marion Hartmann

Zum 1. Januar 2025 tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft: Vereine mit Umsatzsteuerpflicht, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb oder wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb sind dann verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Die neue Plicht gilt zunächst jedoch nur

  • für B2B-Beziehungen: solche Business-to-Business-Beziehungen sind Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen. Kleinere Vereine sind davon eher nicht betroffen, denn bei ihren Mitgliedern handelt es sich meist um Privatpersonen.
  • für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 800.000 Euro. Für Unternehmen mit geringerem Umsatz kommt die Pflicht erst am dem 1. Januar 2028

Ausgenommen sind außerdem Kleinbetrags-Rechnungen unter 250 Euro.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: https://digital-vereint.de/aktuelles/e-rechnung-im-verein-auf-dem-weg-in-die-digitale-zukunft/