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Energiepreiszuschuss für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine

Geldscheine
Datum:
Veröffentlicht: 21.4.23
Von:
Marion Hartmann
Antragsformular, Infos zur Beantragung und Gewährung / Online-Seminar des BLSV am 4. Mai 2023

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt bayerischen gemeinnützigen Sport- und Schützenvereinen aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise einen allgemeinen Energiepreiszuschuss.

Das Verfahren zur Gewährung des Energiepreiszuschusses ist eng mit der Vereinspauschale verknüpft. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung bei den Kreisverwaltungsbehörden möglich. Das Antragsformular und Hinweise zum Vollzug finden Sie im Downloadbereich dieser Nachricht.

Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale pauschal in Höhe von 80 Prozent der Vereinspauschale. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

Am 4. Mai 2023 bietet der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) ein Online-Seminar zu diesem Thema an; Infos und den Link zur Anmeldung finden Sie hier.

 Den Text der Richtlinie finden Sie hier.