Datum:
Veröffentlicht: 24.4.23
Von:
Marion Hartmann
Der Freistaat Bayern übernimmt künftig die GEMA-Gebühren für zwei Veranstaltungen, die ein gemeinnütziger Verein in einem Jahr veranstaltet.
Weitere Informationen erhalten Sie in einem Informationsblatt zum neuen GEMA-Vertrag des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales https://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/stmas_inet/ehrenamt/230331_infoblatt_gema_final.pdf sowie auf der Webseite der GEMA unter www.gema.de/ehrenamt-bayern.