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Führungszeugnis im Ehrenamt

Paragraph
Datum:
Veröffentlicht: 16.7.24
Von:
Marion Hartmann

Viele Vereine und Organisationen erbitten von Freiwilligen ein Führungszeugnis, wenn sie sich ehrenamtlich bei ihnen engagieren möchten, z.B.  in der Kinder- und Jugendhilfe, im Pflegebereich, beim Sport oder bei den Rettungsdiensten.

  • Wann genau ist denn die Vorlage ein MUSS?
  • Wie lange ist es gültig?
  • Und was macht man, wenn der/die Freiwillige sich weigert, ein Führungszeugnis vorzulegen?

Der Caritasverband in der Diözese Augsburg hat eine Handreichung publiziert, die dazu Auskunft gibt: https://www.caritas-augsburg.de/cms/contents/caritas-augsburg.de/medien/dokumente/hilfe-und-beratung/arbeitshilfe-erweite/erweitertes_fuehrungszeugnis_a4_stand_30okt2023_v4.pdf

Das Bundesjustizamt pflegt eine Webseite mit Informationen und der Möglichkeit, online ein Zeugnis zu beantragen: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/ZentraleRegister/Fuehrungszeugnis/Fuehrungszeugnis_node.html