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GEMA-Gebühren für ehrenamtliche Vereine und Organisationen in Bayern

GEMA-Gebühren
Datum:
Veröffentlicht: 12.8.24
Von:
Marion Hartmann

Rückwirkende Erweiterung des Pauschalvertrags mit der GEMA

GEMA-Gebühren fallen durch das zu schützende Urheberrecht bei Musikveranstaltungen an. Seit Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangenen Jahr übernimmt der Freistaat Bayern bereits Kosten von Musikveranstaltungen ehrenamtlich geführter Organisationen. Diese Entlastungen wurden nun ausgeweitet:

  • Rückwirkend zum 1. Januar 2024 profitieren nicht mehr nur eingetragene und gemeinnützige Vereine vom Pauschalvertrag des Freistaates mit der GEMA, sondern alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, z.B. Feuerwehren, Sport- und Schützenvereine, Hilfsorganisationen und Kulturvereine.
  • Darüber hinaus sind nun vier (statt bisher zwei) Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei.
  • Zugleich gibt es eine Erhöhung der Veranstaltungsfläche von 300 auf 500 Quadratmeter.

Von den Neuerungen erfasst werden alle seit 1. Januar 2024 durchgeführten und bei der GEMA angemeldeten Veranstaltungen, die die neuen Kriterien erfüllen.

Weitere Informationen gibt es auf dieser Webseite der GEMA.