Datum:
Veröffentlicht: 12.8.24
Von:
Marion Hartmann
Rückwirkende Erweiterung des Pauschalvertrags mit der GEMA
GEMA-Gebühren fallen durch das zu schützende Urheberrecht bei Musikveranstaltungen an. Seit Unterzeichnung des Pauschalvertrags mit der GEMA im vergangenen Jahr übernimmt der Freistaat Bayern bereits Kosten von Musikveranstaltungen ehrenamtlich geführter Organisationen. Diese Entlastungen wurden nun ausgeweitet:
Von den Neuerungen erfasst werden alle seit 1. Januar 2024 durchgeführten und bei der GEMA angemeldeten Veranstaltungen, die die neuen Kriterien erfüllen.
Weitere Informationen gibt es auf dieser Webseite der GEMA.