Informationsveranstaltungen zum SGB II für Engagierte in der Ukraine-Hilfe am 16. und 17. Mai 2022
Ab 1. Juni 2022 erhalten alle erwerbsfähigen ukrainischen Geflüchteten, die eine sogenannte "Fiktionsbescheinigung" nach § 81 des Aufenthaltsgesetzes haben, Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich Hartz IV). Zuständig hierfür sind die Jobcenter. Die bisher gewährten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird das Landratsamt Bamberg - Fachbereich Soziales - zum 31. Mai 2022 einstellen.
Für Geflüchtete, die die Fiktionsbescheinigung nach dem 1. Juni bekommen, findet der Wechsel in das SGB II zum 01. des Folgemonats statt.
Die Leistungen müssen gesondert beantragt werden. Das Jobcenter des Landkreises Bamberg hat den meisten Betroffenen Antragsformulare zugesandt. Die Anträge sollten baldmöglichst gestellt werden, damit die Sozialleistungen pünktlich zum 1. Juni 2022 ausgezahlt werden können.
Mit dem "Rechtskreiswechsel" vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II sind viele Fragen verbunden. Auch ist das Ausfüllen der Anträge nicht ganz einfach.
- Sie sind als Dolmetscher oder Dolmetscherin für Geflüchtete aus der Ukraine tätig oder unterstützen sie auf andere Weise ehrenamtlich?
- Geflüchtete kommen mit Fragen und den Antragsformularen zu Ihnen?
- Sie möchten ihnen helfen?
Deshalb bietet das Jobcenter des Landkreises Bamberg Ihnen eine Informationsveranstaltung zum Rechtskreiswechsel und zum besseren Verständnis der Antragsformulare an.
Die Schulungen finden im Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, großer Sitzungssaal statt.
Für die Schulungen werden vier Termine angeboten, von denen Sie einen frei auswählen können:
- Montag, den 16. Mai 2022, 10:30 Uhr – 12:30 Uhr
- Montag, den 16. Mai 2022, 19:00 Uhr – 21:00 Uhr
- Dienstag, den 17. Mai 2022, 15:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Dienstag, den 17. Mai 2022, 18:00 Uhr – 20:00 Uhr
Das Jobcenter und das Landratsamt Bamberg hoffen, Sie damit in Ihrem großen Engagement für die Flüchtlinge unterstützen zu können freuen und sich auf Ihr Kommen.
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