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Kinder, Kinder, Aufsichtspflicht!

spielende Kinder
Datum:
Veröffentlicht: 18.8.23
Von:
Marion Hartmann
Sporttraining, Bastelnachmittag oder Sommercamp – was Vereine beachten sollten.

Wenn Minderjährige an Vereinsveranstaltungen teilnehmen gelten die gesetzlichen Regeln hinsichtlich der Aufsichtspflicht. Welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben und wie Vereine vorsorgen können, fasst ein Artikel im Journal "Benedetto" zusammen. Dort wird auch ein Muster für eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten bereitgestellt, die Sie nutzen können, wenn Sie bspw. einen Ausflug oder eine Reise mit Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Vereinsarbeit unternehmen möchten.

Hier gehts zur Benedetto-Ausgabe 08/2023, der Artikel beginnt auf Seite 4: https://benedetto.deutsches-ehrenamt.de/app/uploads/2023/08/2023-08-DEH-Benedetto-August-2023-FINAL.pdf