Zum Inhalt springen

Künstlersozialkasse - gemeinnützige Organisationen müssen nicht unbedingt zahlen

Geldscheine
Datum:
Veröffentlicht: 7.3.22
Von:
Marion Hartmann
Genaue Prüfung im Einzelfall lohnt sich

Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der Sozialversicherung wie Arbeitnehmern. So müssen z.B. Vereine und Stiftungen Beiträge an die KSVG zahlen, wenn sie künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Es besteht jedoch keine grundsätzliche Abgabepflicht für gemeinnützige Organisationen! Die entschied das Bundessozialgericht in einem Urteil.

 Mehr Infos und Hintergünde finden Sie hier: https://www.hausdesstiftens.org/kuenstlersozialkasse/