Datum:
Veröffentlicht: 7.3.22
Von:
Marion Hartmann
Das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) bietet selbständigen Künstlern und Publizisten einen ähnlichen Schutz in der Sozialversicherung wie Arbeitnehmern. So müssen z.B. Vereine und Stiftungen Beiträge an die KSVG zahlen, wenn sie künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Es besteht jedoch keine grundsätzliche Abgabepflicht für gemeinnützige Organisationen! Die entschied das Bundessozialgericht in einem Urteil.
Mehr Infos und Hintergünde finden Sie hier: https://www.hausdesstiftens.org/kuenstlersozialkasse/