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Mitgliederversammlungen und Beschlussfassungen: abwarten, online durchführen oder schriftlich regeln?

Wahl
Datum:
Veröffentlicht: 8.2.21
Von:
Marion Hartmann
Verantwortliche in Vereinen stehen dank Corona immer wieder vor neuen Herausforderungen.

Laut der derzeit geltenden Regelungen dürfen keine Mitgliederversammlungen im Präsenzformat stattfinden.
Was also tun?
Verschiedene Organisationen geben Ratschläge zu diesem Thema.

Bayerischer Landessportbund

Der BLSV beantwortet verschiedende Fragen, die auch "Nicht-Sportvereine" betreffen, z.B.

  • Muss mein Verein die satzungsgemäße ordentliche Mitgliederversammlung durchführen?
  • Wie verfahre ich, wenn bei der ausfallenden Mitgliederversammlung ein dringender Beschluss, z.B. ein neuer Haushaltsplan, zu beschließen wäre?
  • Darf eine Mitgliederversammlung auch als Online-Versammlung abgehalten werden?

auf den Seiten 8 und 9 seines Dokumentes "Coronavirus - Fragen und Antworten", das laufend aktualisiert wird:
https://www.blsv.de/fileadmin/user_upload/pdf/Corona/FAQ_Coronavirus_Auswirkungen_BLSV.pdf.

Deutsche Gesellschaft für Verbandsmanagement e.V.

Die DGVM geht auf die rechtlichen Grundlagen verschiedener Möglichkeiten ein, wie Abstimmungen ablaufen können:

  • Abhaltung der Mitgliederversammlung im virtuellen Raum / durch elektronische Kommunikation
  • Schriftliche Stimmabgabe durch das einzelne Mitglied im Vorfeld ohne Teilnahme an der Mitgliederversammlung
  • Beschlussfassung im Umlaufverfahren ohne (!) Versammlung der Mitglieder

Erläuterungen dazu finden Sie hier: 
https://www.dgvm.de/aktuell-die-virtuelle-mitgliederversammlung/