Zum Inhalt springen

Musiknutzung im Verein

GEMA-Gebühren
Datum:
Veröffentlicht: 29.8.22
Von:
Marion Hartmann
Vereine sind nicht automatisch von der GEMA-Gebühren befreit

Die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) vertritt die Interessen von Musikschaffenden. Sie sorgt dafür, dass deren geistiges Eigentum geschützt wird und sie für die Nutzung ihrer Werke angemessen entlohnt werden. Schließlich müssen auch Komponisten, Interpreten, Textdichter und Musikverleger von etwas leben.

Viele Aktive in Vereinen kennen den Begriff GEMA, glauben aber, dass das ihr Vereinsfest nicht betrifft, schließlich "sei man ja gemeinnützig und verlange keinen Eintritt". Das ist aber kein Freibrief!

Infos, wie die GEMA grundsätzlich funktioniert, finden Sie hier: https://www.gema.de/musiknutzer/gsvt/service/.

Gezielt für Vereine zusammengestellte Infos finden Sie in einem Artikel von Benedetto, dem Vereinsmagazin Deutsches Ehrenamt:  https://benedetto.deutsches-ehrenamt.de/vereinsmagazin/musiknutzung-im-verein/.