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Neuerungen für Arbeitsverträge ab dem 1. August 2022

Recht im Ehrenamt
Datum:
Veröffentlicht: 9.8.22
Von:
Marion Hartmann
Betrifft auch Vereine, wenn diese Arbeitgeber sind

Viele Vereine beschäftigen Mitarbeitende. Für sie gelten seit dem 1. August 2022 Änderungen:

  • Bei neuen Verträgen müssen gewisse Bedingungen schriftlich festlegt werden.
  • Arbeitnehmer_innen mit bestehenden Verträgen haben seitdem Anrecht auf Auskunft über einige Vertragsbedingungen.

Benedetto, das Vereinsmagazin Deutsches Ehrenamt, informiert in einem Beitrag auf seiner Webseite, was zu beachten ist.

Hier gehts zur Nachricht: https://benedetto.deutsches-ehrenamt.de/vereinsmagazin/neuerungen-fuer-arbeitsvertraege/