Datum:
Veröffentlicht: 8.7.22
Von:
Marion Hartmann
Viele Stiftungen oder andere Non-Profits besitzen Immobilien und sind von der Grundsteuerreform betroffen, denn alle Grundstückseigentümer_innen sind verpflichtet, eine sogenannte Feststellungserklärung abzugeben, auf deren Grundlage die neue Steuer ab 2025 berechnet wird.
Christa Pashalides (Leiterin Stiftungsservice im Haus des Stiftens) informiert in einem Beitrag auf der Webseite des "Haus des Stiftens", wer aktiv werden muss und was zu beachten ist.
Hier gehts zur Nachricht: https://www.hausdesstiftens.org/die-reform-der-grundsteuer/.