Datum:
Veröffentlicht: 17.3.21
Von:
Jenny Neu
Im Zuge der Gesetzesänderung des Jahressteuergesetzes 2020 - geltend seit dem 28.12.2020- ergeben sich einige gemeinnützlichkeitsrechtliche Anpassungen im Artikelgesetz.
Im 1. Halbjahr 2021 wird ein Anwendungserlass zur Abgabenordnung zur konkreten Umsetzung erwartet.
In folgenden Bereichen ergeben sich Neuerungen:
Nähere Informationen und eine genauere Beschreibung der Änderungen entnehmen Sie bitte folgendem Artikel unter: https://www.hausdesstiftens.org/reform-des-gemeinnutzigkeitsrechts-das-ist-neu/?utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=email&utm_campaign=Stifter-News+im+M%C3%A4rz+2021&utm_content=Mailing_13844267