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Reform des Gemeinnützigkeitsrechts

https://pixabay.com/de/vectors/gesetz-recht-gerechtigkeit-paragraf-1898974/
Datum:
Veröffentlicht: 17.3.21
Von:
Jenny Neu

Im Zuge der Gesetzesänderung des Jahressteuergesetzes 2020 - geltend seit dem 28.12.2020- ergeben sich einige gemeinnützlichkeitsrechtliche Anpassungen im Artikelgesetz.

Im 1. Halbjahr 2021 wird ein Anwendungserlass zur Abgabenordnung zur konkreten Umsetzung erwartet.

In folgenden Bereichen ergeben sich Neuerungen:

  •  Ehrenamtliches Engagement
  • Spendenrecht
  •  Gemeinnützige Zwecke
  •  Neue Zweckbetriebe
  •  Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
  • Selbstlosigkeit, zeitnahe Mittelverwendung
  •  Ausschließlichkeit
  •  Unmittelbarkeit
  • Mittelweitergabe
  •  Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe
  • Unmittelbarkeit-Kooperationen, Holdingfunktion
  • Ablehnung der Feststellung satzungsmäßiger Gemeinnützigkeit

Nähere Informationen und eine genauere Beschreibung der Änderungen entnehmen Sie bitte folgendem Artikel unter: https://www.hausdesstiftens.org/reform-des-gemeinnutzigkeitsrechts-das-ist-neu/?utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=email&utm_campaign=Stifter-News+im+M%C3%A4rz+2021&utm_content=Mailing_13844267