Zum Inhalt springen

Tipps für die Organisation von Nachbarschaftsfesten und Vereinsfeiern

Nachbarschaftsfest
Datum:
Veröffentlicht: 20.6.24
Von:
Marion Hartmann
Leitfäden der Stadt Bamberg & der Bayerischen Staatskanzlei
  • Wie lange und wie laut darf Musik gespielt werden?
  • Brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
  • Und wie gehe ich mit dem anfallenden Müll um?

Solche Fragen können bei der Organisation von Nachbarschaftsfesten schnell aufkommen. Ein Leitfaden der Stadt Bamberg zu diesem Thema gibt auf diese und viele andere Fragen in diesem Zusammenhang konkrete Antworten und nennt die richtigen Ansprechpartner innerhalb der Stadtverwaltung. Außerdem wird auch erklärt, worin die Unterschiede bei der Ausrichtung eines solchen Festes auf privaten Grundstücken, im öffentlichen Raum und innerhalb eines Gebäudes bestehen.
Der "Leitfaden für die Organisation von Nachbarschaftsfesten" steht hier zum Herunterladen bereit: https://www.stadt.bamberg.de/nachbarschaftsfeste.

Sie organisieren eine Vereinsfeier? Dann unterstützt Sie die Bayerische Staatskanzlei mit einem Leitfaden. Er bietet Orientierung für das umfassende gesetzliche Regelwerk, dem sich die ehrenamtlichen Organisatoren gegenüber sehen. Außerdem bietet er eine Übersicht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen von A wie Alkohol bis Z wie Zelten zu beachten sind, z.B.:

  • Müssen wir beim Verkauf von Salat auf eine Allergenkennzeichnung achten?
  • Können wir mit Schildern an der Straße für unser Fest werben?
  • Wie haften wir, wenn etwas passiert?

Der "Leitfaden für Vereinsfeiern" steht hier zum Herunterladen bereit: https://www.bayern.de/buergerservice/vereinsfeiern/

Das Sorgentelefon Ehrenamt mit der Nummer 089 / 12 22 212 ist ein zusätzlicher Service der Bayerischen Staatsregierung für alle ehrenamtlichen Helfenden bei Fragen rund um Vereinsfeiern und Brauchtumsfeste. Anliegen können auch per E-Mail an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular eingereicht werden.