Transparenzregister verschickt Gebührenbescheide an Vereine
Vielleicht hat auch Ihr Verein in letzter Zeit einen Gebührenbescheid vom bundesweiten Transparenzregister erhalten und Sie waren irritiert, weil Ihnen die nötigen Informationen dazu fehlten? Etliche Empfänger hielten die Schreiben für eine neue Betrugsmasche. Kommen die Bescheide vom Bundesanzeiger Verlag GmbH mit der Adresse Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln, sind sie aber rechtens.
Hintergrund der Bescheide ist: 2017 wurde das Transparenzregister im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche, Steuerflucht und der Terrorismusfinanzierung eingeführt. Auch Vereine und privatrechtliche rechtsfähige Stiftungen werden im Transparenzregister geführt, denn sie gehören zu den juristischen Personen des Privatrechts.
Vereine müssen sich allerdings nicht aktiv beim Transparenzregister anmelden. Denn bei eingetragenen Vereinen und Verbänden ist der Vorstand nach § 26 BGB aus dem Vereinsregister beim Amtsgericht ersichtlich. Diese Informationen werden vom Amtsgericht automatisch an das Transparenzregister geleitet bzw. werden dort abgerufen
Trotzdem müssen Vereine für ihre Eintragung zahlen. Seit 2020 beträgt die jährliche Grundgebühr 4,80 €. Ärgerlich ist, dass die Gebühren für die Jahre 2017 bis 2020 erst jetzt rückwirkend erhoben werden.
Allerdings können sich seit Anfang 2020 gemeinnützige Vereine von der Gebühr befreien lassen: „Für Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinn der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, ist gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG eine gesetzliche Gebührenbefreiung vorgesehen.“ Die Gebührenbefreiung muss aber beantragt werden. Maßgeblich für die Befreiung ist der Zeitpunkt der Antragstellung, eine rückwirkende Befreiung ist nicht vorgesehen. Vereinsvorstände können die Anfrage formlos senden an die E-Mail-Adresse gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de. Beizulegen sind hier der Registerauszug sowie der Freistellungsbescheid.
Allgemeine Informationen zum Transparenzregister finden Sie unter https://www.transparenzregister.de/treg/de/start?5