Datum:
Veröffentlicht: 13.2.23
Von:
Marion Hartmann
Vereine sollen künftig grundsätzlich digitale und hybride Mitgliederversammlungen einberufen dürfen.
Bei hybriden Veranstaltungen soll die Ausübung von Mitgliedsrechten sowohl in Präsenz als auch virtuell möglich sein.
Dies beschloss der Bundestag am Donnerstag, 9. Februar 2023.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-de-digitale-mitgliederversammlung-931492