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Virtuelle Mitgliederversammlungen im Verein: Feinheiten beachten

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Datum:
Veröffentlicht: 1.3.23
Von:
Marion Hartmann
Verein "Deutsches Ehrenamt e.V." weist auf Hürden hin

Der Bundestag hat am 09.02.2023 endlich beschlossen, worauf viele Vereine bereits gewartet haben: Sie können ihre Mitgliederversammlung in hybrider und digitaler Form durchführen unabhängig von einer Satzungsregelung. 

Doch dieser Beschluss ist kein "Freifahrtschein"!

Worauf Sie achten sollten und welche Hürden dennoch bestehen, hat der Verein  "Deutsches Ehrenamt e.V." auf seiner Webseite zusammengefasst, siehe Absatz "Update..." in https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht/mitgliederversammlung/#die-virtuelle-mitgliederversammlungnbsp-3361b9b9-fd7a-4e09-8d3b-0b2ed8d6f2e5.