Wer Fördergelder erhält, muss in der Regel nachweisen, dass diese sinnvoll eingesetzt werden. Dies ist oft auch möglich, ohne personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Mitgliedern oder Nutzenden von Vereinsangeboten offenzulegen.
Der Leitfaden "Datenschutz in der Fördermittelpraxis" der
Stiftung Datenschutz erläutert die rechtlichen Grundlagen dafür und stellen Checklisten und Anwendungsbeispiele zur Verfügung, damit Geförderte und Förderstellen gleichermaßen sensibel mit diesen Daten umgehen können. Klicken Sie hier für
weitere Informationen und zum
Download des Leitfadens.